Ablauf

Alle Sitzungstermine werden im Vorfeld fest vereinbart und von mir für die Patientin oder den Patienten freigehalten. Der Ablauf der Behandlung:

Psychotherapeutische Sprechstunde

Die psychotherapeutische Sprechstunde dient als Erstkontakt vor allem der Einschätzung der psychischen Beschwerden. Falls eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt, werden geeignete Versorgungsangebote erörtert und ausgewählt (z.B. Selbsthilfeangebote, Beratungsangebote, ambulante oder stationäre psychiatrische/psychotherapeutische Behandlung). Die Teilnahme an der psychotherapeutischen Sprechstunde ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer ambulanten Psychotherapie.

Psychotherapeutische Akutbehandlung

Die psychotherapeutische Akutbehandlung ist eine zeitnahe psychotherapeutische Intervention im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde und soll zur Besserung akuter psychischer Krisen beitragen. Die Akutbehandlung ist auf eine kurzfristige Verbesserung der Symptomatik der Patienten bzw. des Patienten ausgerichtet und strebt keine Bearbeitung der zugrundeliegenden Einflussfaktoren der psychischen Beschwerden an. PatientInnen, für die eine Akutbehandlung nicht ausreicht, sollen so stabilisiert werden, dass sie auf eine Psychotherapie vorbereitet sind oder ihnen andere ambulante, teil- oder vollstationäre Maßnahmen empfohlen werden können.

Probatorik

Die probatorischen Sitzungen dienen der Erfassung der Beschwerden und Probleme sowie der möglichen Entstehungsgeschichte der Symptomatik und der persönlichen Lebenssituation der Patientin bzw. des Patienten. Die gemeinsamen Sitzungen haben zum Ziel, eine Diagnose zu stellen und einen möglichen Behandlungsplan zu erarbeiten sowie zu überprüfen, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist.

Psychotherapeutische Behandlung

Die psychotherapeutische Behandlung kann als Kurzzeit- (bis zu 24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (bis zu 80 Sitzungen) durchgeführt werden. Im Vorfeld ist ein Antrag auf Kostenübernahme bei dem zuständigen Kostenträger (z.B. gesetzliche Krankenkasse, Beihilfe) zu stellen. Die Behandlung findet in der Regel einmal wöchentlich mit einer Sitzungsdauer von 50 Minuten statt.