Gesetzliche Krankenkassen
Die Kosten für die psychotherapeutische Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen sowie für diagnostische Verfahren werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine sich anschließende Kurzzeit- oder Langzeittherapie ist antragspflichtig und wird erst nach Bewilligung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Private Krankenversicherungen und Beihilfe
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung einer psychischen Störung von Krankheitswert werden im Regelfall von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen. Umfang und Bedingungen der Kostenübernahme können je nach Versicherung und Vertrag variieren.
Gesetzliche Unfallversicherungen
Gesetzliche Unfallversicherungen bestehen bei Kostenübernahme einer Psychotherapie meist darauf, dass der/die behandelnde Psychotherapeut/in am Psychotherapeutenverfahren der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) teilnimmt und dort aufgelistet ist. Dies ist vor Aufnahme der Behandlung mit der Unfallversicherung und dem Psychotherapeuten zu klären.
Selbstzahler
Die Psychotherapie kann auch privat gezahlt werden. Die Abrechnung erfolgt in der Regel gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).